Weitere Hinweise im Zusammen-hang mit der Corona-Krise

23. März 2020

Ist für Sie absehbar, dass die Lohnsumme 2020 tiefer ausfallen wird

als uns gemeldet oder Sie als Selbständigerwebende/ Selbstständigerwerbender

ein tieferes Einkommen erzielen werden, so können Sie uns das melden.

Wir passen Ihre Akontozahlungen entsprechend an.

 

Anmeldungen für Kurzarbeitsentschädigungen reichen Sie beim

Amt für Arbeit und Migration ein.

 

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