Weitere Hinweise im Zusammen-hang mit der Corona-Krise
23. März 2020
Ist für Sie absehbar, dass die Lohnsumme 2020 tiefer ausfallen wird
als uns gemeldet oder Sie als Selbständigerwebende/ Selbstständigerwerbender
ein tieferes Einkommen erzielen werden, so können Sie uns das melden.
Wir passen Ihre Akontozahlungen entsprechend an.
Anmeldungen für Kurzarbeitsentschädigungen reichen Sie beim
Amt für Arbeit und Migration ein.
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