Versicherte Personen haben Anspruch auf die anerkannten Hilfsmittel der Invaliden- oder der Altersversicherung wie z.B. Hörgeräte, Hilfsmittel am Arbeitsplatz oder bauliche Änderungen/Anpassungen im Wohnbereich usw. Die Hilfsmittelverordnung (HVI) gibt Auskunft, welche Hilfsmittel anerkannt sind.
Mit dem Anmeldeformular Hilfsmittel IV können Sie den Anspruch auf Hilfsmittel bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons geltend machen.