Bleibt in einem Versicherungsfall der medizinische Sachverhalt unklar oder widersprüchlich, so holen die IV-Stellen bei Sachverständigen ein Gutachten ein. Diese Gutachten können mono-, bi- oder polydisziplinärer Art sein, je nachdem, wie viele Fachärztinnen und Fachärzte (Innere Medizin, Endokrinologie, Kardiologie, Rheumatologie, Psychiatrie, Neurologie etc.) sich an der Begutachtung beteiligen.

Die Vergabe der bidisziplinären und polydisziplinären Gutachtensaufträge, für die definitionsgemäss Gutachterinnen und Gutachter aus mindestens zwei Fachrichtungen gefragt sind, erfolgt nach dem Zufallsprinzip. 

Eine Übersicht der beauftragen Gutachter und Gutachterstellen finden Sie unter weiteren Informationen.