Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass nach dem Tod eines Ehegatten oder eines Elternteils die Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder) in finanzielle Not geraten.

Witwenrenten

Verheiratete Frauen haben nach dem Tod des Ehemanns Anspruch auf eine Witwenrente,

  • wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung Kinder haben (gleichgültig welchen Alters)
  • wenn sie kinderlos geblieben sind und beim Tod des Ehemanns das 45. Altersjahr zurückgelegt haben sowie mindestens 5 Jahre verheiratet gewesen sind.

Für geschiedene Frauen gelten besondere Bestimmungen.

Witwerrenten

Verheiratete Männer haben nach dem Tod der Ehefrau Anspruch auf eine Witwerrenten, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung Kinder (gleich welchen Alters) haben. Geschiedene Männer, deren (ehemalige) Ehefrau gestorben ist, haben Anspruch, wenn und solange sie Kinder unter 18 Jahre haben. Kinderlose Witwer haben keinen Anspruch auf eine Witwerrente.

Waisenrenten

Kinder haben Anspruch auf eine Waisenrente, wenn die Mutter oder der Vater stirbt. Beim Tod beider Eltern besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten. Der Anspruch endet mit dem Erreichen des 18. Altersjahrs, für Kinder in Ausbildung bis zu deren Abschluss, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Anmeldung

Anmeldeformulare können Sie bei den Ausgleichskassen, deren Zweigstellen und im Internet kostenlos beziehen resp. herunterladen und der zuständigen Ausgleichskasse einreichen.