Familienzulagen

Die Familienzulagen umfassen Geburts-, Adoptions- sowie Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende sowie für Nichterwerbstätige (unter bestimmten Voraussetzungen).

Für selbständige Landwirte, landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, etc. gilt das Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft, welches ebenfalls Kinder- und Ausbildungszulagen kennt.

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Mutterschaftsentschädigung

Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt erwerbstätig sind und in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen. Zudem muss die Anspruchsberechtigte unmittelbar vor der Geburt des Kindes während mindestens neun Monaten in Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert gewesen sein.

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Vaterschaftsentschädigung

Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung haben Männer, die im Zeitpunkt der Geburt erwerbstätig sind und in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen. Zudem muss der Anspruchsberechtigte unmittelbar vor der Geburt des Kindes während mindestens neun Monaten in Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert gewesen sein.

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Betreuungsentschädigung

Eltern haben Anspruch auf einen maximal 14-wöchigen Betreuungsurlaub, wenn sie ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen und deswegen ihre Erwerbs­tätigkeit unterbrechen müssen. Der Betreuungsurlaub kann innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten am Stück, wochen- oder tageweise bezogen werden.

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Kinderrenten

Kinderrenten bekommen Bezüger von AHV- und IV-Renten für Kinder, bis sie 18-jährig sind, in Ausbildung längstens bis zum 25. Altersjahr.

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Hinterlassenenrenten

Anspruch auf Witwen-, Witwer-, und Waisenrenten haben Personen, deren Ehepartner bzw. Vater und/oder Mutter gestorben sind.

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Ergänzungsleistungen

Wenn eine AHV- oder IV-Rente ausgerichtet wird und diese nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzungsleistung zur AHV oder IV ausgerichtet werden.

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Individuelle Prämienverbilligung

In der Schweiz obligatorisch krankenversicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung (IPV)

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IV-Taggelder

Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung; Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der Eingliederung sicherstellen.

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Mein Kind hat eine Behinderung

Die IV-Stellen können Minderjährige und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr durch medizinische und berufliche Massnahmen, Hilflosenentschädigung sowie durch die Abgabe von Hilfsmitteln unterstützen.

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