Seit 2008 verwenden die Sozialversicherungen in der Schweiz für ihre Versicherten eine anonyme, 13-stellige Nummer in Form einer verwaltungs- und registerübergreifenden Personenidentifikationsnummer.

Mit der Einführung der neuen Nummer wurde der bisherige graue AHV-Ausweis durch einen Versicherungsausweis im Kreditkartenformat ersetzt.

Keine automatische Zustellung mehr

Seit 1. Januar 2017 erhalten Versicherte den Versicherungsausweis nicht mehr automatisch. Sie können aber bei Bedarf einen Ausweis bestellen. Auf dem Versicherungsausweis im Kreditkartenformat sind Name und Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer angegeben. Diese Informationen sind auch auf der von den Krankenversicherungen ausgestellten Versicherungskarte verfügbar.