Mit Integrationsmassnahmen verfolgt die Invalidenversicherung das Ziel, versicherte Personen auf eine berufliche Eingliederung vorzubereiten. Voraussetzung ist, dass Teilnehmende über eine gewisse gesundheitliche Stabilität verfügen.
Sie werden in dafür vorgesehenen Institutionen oder in geeigneten Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt durchgeführt.