Mit der Frühintervention will die Invalidenversicherung erreichen, dass bestehende Arbeitsplätze erhalten bleiben. Wenn Gefahr besteht, dass Sie Ihren Arbeitsplatz wegen eines Gesundheitsschadens verlieren könnten, prüft die IV-Stelle, ob mit einfachen und zweckmässigen Frühinterventionsmassnahmen wie z. B. der Abgabe von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz oder berufsorientierten Kursen ein Arbeitsplatzverlust vermieden werden kann. Sollten Sie Ihren Arbeitsplatz wegen einer Krankheit oder eines Unfalls bereits verloren haben, strebt die IV-Stelle eine raschmögliche Wiedereingliederung an, um die bestehende Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder zu steigern.
Nachdem Sie die Anmeldung bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons eingereicht haben, werden Sie anschliessend zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, wo sinnvolle und geeignete Massnahmen geprüft werden.