Als nichterwerbstätig gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen (aktuell weniger als 4’851 Franken pro Jahr).
Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs und endet mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Vergewissern Sie sich bei unserer Ausgleichskasse, ob Sie als nichterwerbstätig erfasst und/oder beitragspflichtig sind (Risiko von Beitragslücken).
Beitragsfestsetzung
Die zuständige Ausgleichskasse erhebt die provisorischen Beiträge aufgrund einer Selbsteinschätzung der beitragspflichtigen Person. Die Festsetzung der definitiv geschuldeten Beiträge erfolgt aufgrund der Steuerveranlagung. Renteneinkommen und Vermögen werden dabei berücksichtigt.