Frauen erreichen das ordentliche Rentenalter mit 64, Männer mit 65 Jahren. Mit Vollendung dieser Rentenalter entsteht Anspruch auf eine Altersrente, sofern die versicherte Person während mindestens eines Jahres Beiträge in die AHV einbezahlt hat.

Anmeldung

Die Anmeldung für die Altersrente sollten Sie 3 bis 4 Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse einreichen, damit diese alle nötigen Unterlagen für die Berechnung der Rente beschaffen kann. Anmeldeformulare können Sie bei den Ausgleichskassen, deren Zweigstellen und im Internet kostenlos beziehen resp. herunterladen.

Berechnung der Rente

Die Rente berechnen wir aufgrund der anrechenbaren Beitragsjahre und des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens. Eine Vollrente erhalten Sie, wenn Sie ab dem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter jedes Jahr lückenlos Beiträge entrichtet haben. Fehlende Beitragsjahre können zu Rentenkürzungen führen.

Flexibles Rentenalter

Sie können Ihre Altersrente auch ein oder zwei Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters beziehen. Ein Rentenvorbezug führt jedoch während der gesamten Dauer des Rentenbezugs zu einer Rentenkürzung. Während der Dauer des Vorbezugs bleiben Sie beitragspflichtig.

Sie können Ihre Altersrente auch um ein bis fünf Jahre aufschieben, was zu einer Erhöhung der Rente führt.

Die Anmeldung für einen Rentenvorbezug müssen Sie spätestens am letzten Tag des Monats, in dem Sie das entsprechende Altersjahr vollenden, einreichen.