Die Früherfassung ermöglicht es der IV-Stelle, in einem persönlichen Gespräch eine drohende Invalidität frühzeitig zu erkennen und, falls notwendig, gestützt auf eine empfohlene Anmeldung möglichst schnell geeignete Massnahmen einzuleiten. Damit soll ein Verlust des Arbeitsplatzes verhindert werden.

Die Meldung zur Früherfassung können Sie bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons einreichen. Auch weiteren berechtigten Personen oder Instanzen ist es möglich eine Meldung einzureichen, sie müssen Sie aber vorgängig darüber informieren.