Beitragspflicht

Krankentaggelder gehören nicht zum beitragspflichtigen Lohn. Bei längerdauernder Arbeitsunfähigkeit sind Sie allenfalls als Nichterwerbstätige bzw. als Nichterwerbstätiger beitragspflichtig, sofern Sie im ganzen Kalenderjahr den erforderlichen Beitrag nicht über eine Teilarbeitsleistung abgerechnet haben.

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Meldung/Anmeldung Invalidenversicherung

Versicherte Personen, die für längere Zeit durch gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz eingeschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons zur Früherfassung melden. Füllen Sie dazu bitte das Meldeformular aus oder wenden Sie sich telefonisch an die IV-Stelle.

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