356 Ergebnisse für
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Übersicht
Informationen zu den einzelnen Sozialversicherungen, für die wir zuständig sind.
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Mein Anliegen
Im Laufe eines Lebens ändern sich die Leistungsansprüche und Pflichten im Sozialversicherungsbereich – und damit auch die Fragestellungen.
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Online Services
Unser Online-Schalter ist rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche für Sie geöffnet. Wir bieten Ihnen umfassende Informationen, Formulare und Online-Rechner zu unseren Dienstleistungen an.
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AHV - Beiträge
Erwerbstätige, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen unterschiedliche Beiträge an die AHV.
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AHV - Leistungen
Nach Erreichen des Referenzalters (bei Männern aktuell 65 Jahre und bei Frauen aktuell folgendermassen abgestuft: Jahrgang 1960 mit 64 Jahren / Jg. 1961 = ab Alter 64 + 3 Mte / Jg. 1962 = ab Alter 64 + 6 Mte. / Jg. 1963 = ab Alter 64 + 9 Mte. / ab Jg. 1964 mit dem 65. Altersjahr), bei einem Todesfall und bei Einschränkungen im Alltag richtet die AHV Leistungen aus.
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IV - Berufliche Eingliederung
Massnahmen, welche eine rasche und erfolgreiche Eingliederung unterstützen.
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IV - Geld- und Sachleistungen
Wird eine Person aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig oder hilflos im Alltag, kann die IV Leistungen sprechen.
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Militär / Zivilschutz
Ersatzeinkommen während eines Militärdiensts, eines Zivildiensts oder Einsätzen im Zivilschutz.
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Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen unterstützen Personen, die Leistungen der AHV oder IV beziehen und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Die Berechnung erfolgt für Personen, die zu Hause leben und für Personen, die im Heim leben, unterschiedlich.
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Prämienverbilligung (IPV)
Beiträge an die Krankenkassenprämie für Personen mit wenig Einkommen und für Familien.
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Überbrückungsleistungen
Ältere ausgesteuerte Arbeitslose mit kleinem Einkommen können Überbrückungsleistungen beantragen.
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Individuelles Konto
Für jede beitragspflichtige Person führt die Ausgleichskasse ein Individuelles Konto.
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Arbeitnehmende
Die Beiträge der Arbeitnehmenden werden über die Arbeitgebenden abgerechnet.
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Vereinfachte Abrechnung
Arbeitgebende können die Sozialversicherungsbeiträge zusammen mit den Steuern über die Ausgleichskasse abrechnen.
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Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende bezahlen Beiträge je nach Höhe ihres Erwerbseinkommens.
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Nichterwerbstätige
Wann Beiträge zu leisten sind und in welcher Höhe, ist unterschiedlich geregelt. Entscheidend ist in erster Linie die Arbeitssituation.
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Freiwillig Versicherte
Möglichkeit der Weiterversicherung in der AHV.
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Versicherungsausweis
Jede Person hat eine anonyme AHV-Nummer.
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Beruf
Themen, die in Zusammenhang mit Arbeit und Beruf stehen.
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Erwerbsaufnahme
Ab wann Sie AHV-Beiträge bezahlen müssen und weitere Informationen.