Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen unterstützen Personen, die Leistungen der AHV oder IV beziehen und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Die Berechnung erfolgt für Personen, die zu Hause leben und für Personen, die im Heim leben, unterschiedlich.
In diesen Videos erfahren Sie, was Ergänzungsleistungen (EL) sind, wie sie beantragt werden und was die Voraussetzungen dafür sind.
Die Ergänzungsleistungen bestehen aus:
- der jährlichen Ergänzungsleistungen (wird monatlich ausbezahlt) und
- der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Zusätzlich muss der Wohnsitz oder tatsächliche Aufenthalt der EL-Berechtigten in der Schweiz sein. Ergänzungsleistungen werden nicht an Personen ausgerichtet, die im Ausland leben.