Selbstständigerwerbende erhalten weiterhin Corona-Erwerbsersatzentschädigungen

15. Juli 2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 beschlossen, den Anspruch von Selbstständigerwerbenden bis zum 16. September 2020 zu verlängern.

Damit will er dem Umstand Rechnung tragen, dass viele Betriebe ihre Tätigkeit heute noch nicht oder noch nicht vollständig aufnehmen können, obwohl die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie ganz oder teilweise aufgehoben wurden. Für die meisten Selbstständigerwerbenden ist der Anspruch Mitte Mai bzw. Anfang Juni 2020 abgelaufen. Die Entschädigung wird nun rückwirkend und bis zum 16. September 2020 wiederaufgenommen.

Konkret heisst das auch für Selbstständigerwerbende, die Mitglieder unserer Ausgleichskasse sind und die bereits Corona-Erwerbsersatzentschädigungen erhielten, dass wir ihnen in den nächsten Tagen unaufgefordert und ohne Prüfung ihrer aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse eine weitere Corona-Erwerbsersatzentschädigung auf der bisherigen Berechnungsbasis ausrichten werden.

Begünstigte Selbstständigerwerbende, die trotz wirtschaftlichen Einbussen auf die Entschädigung verzichten möchten oder die keine wirtschaftlichen Einbussen mehr erleiden, bitten wir, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen (041 874 50 10). 

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