Neuer Beitragssatz Erwerbsersatzordnung

09. Oktober 2015

Der Beitragssatz in der Erwerbsersatzordnung wird ab 1. Januar 2016 von 0.5 auf 0.45 Prozent reduziert.

Damit beträgt ab dem 1. Januar 2016 der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag je 5.125 Prozent (bisher: 5.15 Prozent). Die Arbeitgebenden haben vom massgebenden Lohn total 10.25 Prozent AHV/IV/EO-Beiträge (bisher: 10.30 Prozent) an die Ausgleichskasse zu überweisen.

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