Neue Mitarbeitende: Unterjährige Meldepflicht entfällt

28. April 2016

Der Bundesrat hat die neue Regelung per 1. Juni 2016 in Kraft gesetzt. Sie bringt Arbeitgebern eine spürbare administrative Entlastung. Mit der unterjährigen Meldepflicht entfällt auch der Versicherungsnachweis, den die Ausgleichkassen jeweils zuhanden der Mitarbeiter ausgestellt haben.

Eine Ausnahme gibt es: Neue Mitarbeitende, die noch keine AHV-Nummer haben, sind weiterhin innert 30 Tagen nach Stellenantritt der Ausgleichskasse zu melden.

Zurück