Corona-Erwerbsersatz: Neuerung vom 4. November 2020
05. November 2020
Indirekt betroffene Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung haben unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend ab 17. September 2020 Anspruch auf eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung.
Detailliertere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Sozialversicherungen. Damit wir einen entsprechenden Anspruch prüfen können, benötigen wir eine neue Anmeldung.
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