Corona-Erwerbsersatz: Anspruchsdauer wird verlängert
05. Juli 2021
Der Bundesrat hat die Anspruchsdauer auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Gesuche für den Leistungsbezug können Sie uns bis am 31. März 2022 einreichen.
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