Corona-Erwerbsersatz: Anspruchsdauer wird verlängert

05. Juli 2021

Der Bundesrat hat die Anspruchsdauer auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Gesuche für den Leistungsbezug können Sie uns bis am 31. März 2022 einreichen.

 

 

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