Wenn gesundheitliche Probleme Ihre Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf oder in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit stark beeinträchtigen, können Sie sich für berufliche Massnahmen bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons anmelden. Sie prüft anschliessend, welche beruflichen Massnahmen in Ihrem Fall notwendig, geeignet und angemessen sind, um Sie beruflich wiedereingliedern zu können.