Höhere AHV-Beitragssätze ab 1. Januar 2020

18. November 2019

Ab dem 1. Januar 2020 steigt der AHV/IV/EO-Beitrag für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätige für AHV/IV/EO werden ebenfalls angepasst.

Ab dem 1. Januar 2020 steigt der AHV/IV/EO-Beitrag für Arbeitnehmende und Arbeitgeber von 10,25 % auf 10,55 % (von 5,125 % auf 5,275 % für beide).

Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden für AHV/IV/EO werden von 5,196 % auf 5,344 % und der maximale Beitrag für AHV/IV/EO von 9,65 % auf 9,95 % erhöht. Für Erwerbstätige, die der freiwilligen Versicherung angeschlossen sind, erhöht sich der AHV/IV-Beitragssatz von 9,8 % auf 10,1 %.

Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige wird von 482 auf 496 Franken und der AHV/IV/EO-Höchstbeitrag von 24 100 auf 24 800 Franken angehoben. In der freiwilligen AHV/IV wird der AHV/IV-Mindestbeitrag von 922 auf 950 Franken und der AHV/IVHöchstbeitrag von 23 050 auf 23 750 Franken erhöht.

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